In vielen Lebensbereichen ist für Rechtsgeschäfte, Erklärungen und Verträge eine notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgesehen oder auch von den Beteiligen gewünscht.
Notare und Notarinnen bekleiden ein öffentliches Amt und stehen allen Vertragspartnern als völlig unparteiisch Beratende zur Verfügung. Sie sind bestrebt, den Beteiligten zu ausgewogenen und menschlich passenden Lösungen zu verhelfen.
Der Sinn einer Beurkundung von notarieller Seite besteht vor allem darin, den Willen der Urkundsbeteiligten zu erkunden und in einer Urkunde in klare Worte zu fassen, so dass die Willenserklärungen der Parteien für sie eindeutig und rechtssicher dokumentiert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wir, das sind der Rechtsanwalt und Notar Matthias Kranz und die Rechtsanwältin und Notarin Sabine Schwertle, beraten und betreuen Sie in unserer Kanzlei überwiegend in notariellen Angelegenheiten. Sollten sie anwaltliche Beratung benötigen, hilft Ihnen unsere Partnerkanzlei Schwertle & Schwertle gern weiter.
Unser Fokus liegt auf den Themengebieten Erb- und Familienrecht, Grundstücksrecht, Vorsorge und Betreuung sowie im Gesellschafts- und Vereinsrecht.
Hier beraten wir Sie umfassend und kompetent, beurkunden Ihre Willenserklärungen nach Abwägung der Optionen und erledigen sämtliche sonstigen Notariatsangelegenheiten.
1. Kontakt aufnehmen
telefonisch: 030 744 40 97
per E-Mail: info@notar-kranz.de oder
per E-Mail: info@notarin-schwertle.de
2. Termin vereinbaren
Unsere Mitarbeiterinnen im Büro stimmen mit Ihnen Gesprächs- und Beurkundungstermine ab - egal, auf welchem Weg Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
3. Gespräch führen
Unsere Notare und Rechtsanwälte hören Ihnen zu und erörtern mit Ihnen mögliche Optionen für Ihr Anliegen.
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